AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hausordnung

  1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.
  2. Wer gegen diese AGB oder die Hausordnung verstößt, erhält eine schriftliche Abmahnung, bei einem wiederholten Verstoß, kann die Mitgliedschaft außerordentlich aufgelöst werden. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

Vertragslaufzeit

  1. Die Mitgliedschaft wird über eine Erstlaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten geschlossen.

 

Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden, diese Frist gilt nur für die Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 12
  2. Ausgeschlossen sind hiervon Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem Monat. Hier beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Vertragsende. Wird dieser nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um einen weiteren Monat.
  3. Voraus zahlende Mitgliedschaften verlängern sich, sollten diese nicht gekündigt werden, automatisch um weitere 12 Monate. Sollte bis zum Ablauf des 12 Monats keine Neuzahlung der nächsten 12 Monate erfolgen, so wird der zuvor schriftlich festgehaltene 14-tägige Beitrag alle 14 Tage vom angegebenen Konto abgebucht. Bei einer außerordentlichen Vertragsauflösung erfolgt keine Rückerstattung.

 

Außerordentliche Kündigung

  1. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung besteht im Falle eines Umzugs, wenn der Hauptwohnsitz 30 Km vom Studio entfernt ist. Als Nachweis benötigt die Friedrich Kindler GmbH eine Meldebescheinigung.
  2. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen benötigt die Friedrich Kindler GmbH eine Bescheinigung, über die dauerhafte Sportunfähigkeit.

 

Ruhezeiten

  1. Bei begrenzter Sportunfähigkeit ab vier Wochen wird der Vertrag für diese Zeit ausgesetzt. Dies bedeutet, das Mitglied erhält für die Dauer der begrenzten Sportunfähigkeit eine Ruhezeit. Diese Ruhezeit wird jedoch an das Ende der Mitgliedschaft angehangen.
  2. Im Falle einer Schwangerschaft haben Sie das Recht, für die Zeit vom gesetzlichen Mutterschutz (6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung) eine Ruhezeit einzulegen.

Hierfür benötigt die Friedrich Kindler GmbH eine Kopie vom Mutterpass mit dem errechneten Geburtstermin.

 

 

Zugangsbedingungen

  1. Die Mitglieder haben ausschließlich Zugang zum Studio durch die Mitgliedskarte (RFID Karte/RFID) Armband.
  2. Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte /-Armband muss dies unverzüglich der Friedrich Kindler GmbH gemeldet werden.
  3. Die Kosten für eine Ersatzkarte betragen 10,00 € und für ein Ersatzarmband 15,00 €.
  4. Die Mitgliedskarte ist Personen gebunden und darf nicht an Dritte weiter gegeben werde. Bei Verstoß werden alle beteiligten Personen von der Friedrich Kindler GmbH angezeigt. Ebenso stellen wir einen Schadensersatz in Höhe von 250 € in Rechnung.

 

 

Schadenfälle

  1. Die Friedrich Kindler GmbH schließt jegliche Haftung für Verlust und Sachschäden des Mitglieds aus.
  2. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Personenschäden oder sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Friedrich Kindler GmbH sowie der Erfüllungsgehilfen beruhen.

Arzneimittel

  1. Es ist strengstens untersagt, Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige nicht frei zugängliche Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. Friedrich Kindler GmbH ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte.

 

Zahlungs- und Abbuchungsbedingungen

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils Montag, alle 14 Tage im Voraus fällig und wird per Lastschrift auf das Konto der Friedrich Kindler GmbH oder eines beauftragten Dienstleisters eingezogen. Für zusätzlich gebuchte Leistungen gilt Entsprechendes. Der Einzug der Kartengebühr in Höhe von 15,00 € / Armbandgebühr in Höhe von 25,00 € erfolgt mit dem Einzug des ersten Beitrags. Der Einzug der Trainer- und Servicepauschale erfolgt immer am 01. Januar und Juli.
  2. Der Einzug des Beitrags erfolgt vom angegebenen Konto. Erstmalig zum 1. Montag und dann alle 14 Tage des vereinbarten Vertragsbeginns.
  3. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist.
  4. Bei Rücklastschriften entstandene Kosten (Bankgebühren sowie der Bearbeitungsaufwand), werden diese durch die Friedrich Kindler GmbH auf den Kunden übertragen.
  5. Beim Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die Friedrich Kindler GmbH zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

 

Änderungsmitteilung

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Friedrich Kindler GmbH jede Änderung des Wohnsitzes sowie der Bankverbindung unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Bei verspäteten oder falschen Angabe der Bankverbindung, gilt Punkt 21 dieser AGB.

 

Verwaltungs-. Service- und Trainer-Pauschalen

  1. Die Friedrich Kindler GmbH erhebt halbjährlich, eine Service- und Verwaltungspauschale. Diese Pauschale wird auch im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nicht anteilig erstattet.

 

Nutzungsbestimmung

  1. Alle Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr, sind berechtigt während der Öffnungszeiten, uneingeschränkt beliebig oft die Anlage zu nutzen.
  2. Die Öffnungszeiten sind per Aushang veröffentlicht. Sie können an gesetzlichen Feiertagen variieren. Sollte die Einrichtung aus Gründen, die die Friedrich Kindler GmbH nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, gesetzliche Feiertage) geschlossen sein, so hat das Mitglied kein Anrecht auf Ersatz.
  3. Während des Trainings und Aufenthaltes in der Einrichtung hat sich jedes Mitglied so zu verhalten, dass kein anderes Mitglied geschädigt und mehr als den Umständen entsprechend unvermeidbar belästigt oder behindert wird.

 

Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.